Rechtsstatus / Akkreditierung / Qualitätssicherung
Bestätigung des BMWFW
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bestätigt in seinem Schreiben vom 8. September 2015, dass
- “die Danube Private University (DPU) eine anerkannte, akkreditierte Bildungseinrichtung ist,
- der akademische Grad „Doktorin der Zahnheilkunde“ des Diplomstudiums Zahnmedizin an der DPU „die rechtliche Wirkung der akademischen Grade der Universitäten gemäß UG 2002 hat“ und
- das genannte Diplomstudium „der Richtlinie 2005/36/EG Art. 34“ entspricht.“
Verlängerung der Akkreditierung der Danube Private University (DPU)
Die Akkreditierung der DPU wurde vom Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) – nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 10 der PU-Akkreditierungsverordnung mit Wirkung vom 01. August 2014 um sechs Jahre bis August 2020 verlängert. Ein Verfahren zur neuerlichen Verlängerung ist derzeit anhängig. Im Rahmen des Verfahrens zur Verlängerung der DPU-Akkreditierung wurden alle an der DPU angebotenen Studiengänge, nämlich
- Diplomstudium Zahnmedizin zum Dr. med. dent.
- Bachelor / Master of Arts Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit (BA/MA)
- Bachelor Dental Hygiene (BA)
sowie die Universitätslehrgänge zum Master of Science (MSc) in einzelnen Fachgebieten der Zahnmedizin
- Ästhetisch-Rekonstruktive Zahnmedizin
- Funktion und Prothetik
- Orale Chirurgie / Implantologie (dt.) / Oral Surgery / Implantology (engl.)
- Clinical Oral Surgeon / Implantologist (Fulltime)
- Kieferorthopädie (dt.) / Orthodontics (engl.)
- Clinical Orthodontist (Fulltime)
- Endodontie
evaluiert und in ihrer Fortführung genehmigt.
Wir möchten uns sehr herzlich bei folgenden Gutachter*innen bedanken: Univ.-Prof. Dr. Carlo Marinello, Universität Basel, Vorsitzender; Univ.-Prof.in Dr.in Regina Mericske-Stern, Universität Bern; Univ.-Prof. Dr. Günter Bentele, Universität Leipzig; Sarah Schober, studentisches Mitglied, Medizinische Universität Wien sowie den Repräsentant*innen der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, AQ Austria. Sie waren am Verfahren der „Verlängerung der Akkreditierung der DPU“ mit einer Begehung am 11./12. März 2014 an der DPU beteiligt und verfassten dafür das ausführliche Gutachten vom 30. April 2014. Die für die DPU in allen wichtigen Prüfkriterien positiv ausgefallene Bewertung der Schaffung der notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen sowie der Einrichtungen für Praktika und Ambulatorium (Klinik) haben wir mit großer Freude zur Kenntnis genommen.
Nach Abschluss des Verfahrens sind gemäß § 10 der PU-Akkreditierungsverordnung sowohl die AQ Austria als auch die DPU dazu verpflichtet, den Ergebnisbericht des Akkreditierungsverfahrens auf der Website zu veröffentlichen, der jedenfalls
- das Gutachten
- die Entscheidung des Boards einschließlich deren Begründung und
- die Stellungnahme der antragstellenden Institution zum Gutachten
enthält.
Personenbezogene Daten, Finanzierungsquellen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind von der Veröffentlichung ausgenommen – diesbezügliche Auslassungen sind mit „(…)“ gekennzeichnet. Im AQ Austria-Gutachten wurden nur wenige Anpassungen personenbezogener Daten vorgenommen; die Veröffentlichung der DPU-Stellungnahme zum AQ Austria-Gutachten erfolgt vollinhaltlich.
Die DPU dankt den Gutachter*innen und der AQ Austria für ihre konstruktiven kritischen Bemerkungen im Ergebnisbericht. Die DPU wird diese aufgreifen, um die weiteren Entwicklungen der Universität zu einer international renommierten Lehr- und Forschungsstätte voranzutreiben. Anregungen zu Weiterentwicklungen sowie Präzisierungen und Ergänzungen in einzelnen Bereichen werden wir umsetzen, soweit dies nicht bereits veranlasst oder in Vorbereitung ist.
Aus vielen positiven Bewertungen der Gutachter*innen zu den DPU-Studien, besonders dem Diplomstudium Zahnmedizin zum Dr. med. dent., sei hier die im Gutachten unter Punkt 3 „Stärken der DPU“ hervorgehobene Beurteilung zitiert: „Aufbau eines Studienganges (gemeint Zahnmedizin), der auf einer in sich stringenten Konzeption von Studienmodellen und Ausbildungsmethoden beruht, der einen Studienabschluss garantieren sollte (erstmals per Ende 2015), der die für die spätere zahnärztliche Berufstätigkeit erforderlichen Kompetenzen sicherstellt.“
Wichtig ist uns auch die Feststellung im AQ Austria-Gutachten zur Orientierung des Studiums an Prinzipien einer „umfassenden problemorientierten und evidenzbasierten Zahnmedizin“.
Die unter dem Punkt „Standards“ (Seite 12 des Gutachtens) getroffenen Ausführungen bilden eine weitere wichtige positive Bewertung für die Verlängerung der Akkreditierung, wenn es heißt: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Aufbau der Lehre, die didaktische Gestaltung des Curriculums, der Module der Weiterbildung, aber auch die Prüfungsordnung, der Workload und die Studiendauer internationale Standards jedenfalls erfüllen oder gar übertreffen. Die geforderten Lernziele und Qualifikationen können erreicht werden und der vorgesehene akademische Grad ist international vergleichbar.“
Nachstehend veröffentlichen wir die entsprechend geforderten offiziellen Unterlagen zur Verlängerung der Akkreditierung:
- Ergebnisbericht zum Verfahren zur Verlängerung der Akkreditierung der Danube Private University
- Gutachten gem. § 7 Verordnung des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria über die Akkreditierung von Studien an Privatuniversitäten (PU-Akkreditierungsverordnung 2013), Verfahren zur Reakkreditierung der Danube Private University
- DPU-Stellungnahme zum Gutachten der AQ Austria
Doktoratsstudium Zahnmedizin (PhD)
Die Danube Private University (DPU) hat mit Bescheid vom 12. Juli 2017 der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria), und des Wissenschaftsministeriums die Akkreditierung für ein wissenschaftliches Doktoratsstudium Zahnmedizin zum PhD mit sechs Semestern und 180 ECTS-Creditpoints und das Habilitationsrecht zum Privatdozent*innen erhalten, womit auch eine Habilitationsordnung an der DPU in Kraft getreten ist.
Im umfangreichen Akkreditierungsverfahren der AQ Austria wurden zum DPU-Antrag von den Gutachter*innen insgesamt 30 Prüfkriterien zu Studiengang und Studiengangsmanagement, wissenschaftlichem Personal, Qualitätssicherung, Finanzierung und Infrastruktur, Forschung und Entwicklung und zu nationalen und internationalen Kooperationen bewertet und für erfüllt befunden.
In der „Zusammenfassung und abschließenden Bewertung“ des AQ-Austria-Gutachtens zum Akkreditierungsverfahren heißt es wörtlich: „Zentrale Erfordernisse für ein Doktoratsstudium, wie ein positives Forschungsumfeld sind durch die ausreichend vorhandenen technischen Ressourcen sowie die Vielzahl der vorhandenen und bereits in Umsetzung begriffenen Forschungsthemen bestens erfüllt. Gleiches gilt für die Qualifikation des betreuenden Personals, das mehrheitlich schon umfangreiche Erfahrungen in der Leitung von Forschungsprojekten und der Betreuung von Promotionen in früheren Positionen an deutschen bzw. niederländischen Universitäten gesammelt hat. Dies schlägt sich auch in zahlreichen nachgewiesenen, größtenteils hochrangigen Publikationen nieder.“
„Insgesamt kann“, so die AQ Austria, konstatiert werden, dass Infrastruktur und Personal der DPU sehr gut geeignet sind, ein Doktoratsstudium der DPU erfolgreich anzubieten!“ Wörtlich kommt man bei der AQ Austria zur Schlussfolgerung: „In der Gesamtwertung ist der Akkreditierungsantrag der DPU Krems für das Doktoratsstudium Zahnmedizin für innovativ und wegweisend zu betrachten.“
Die Akkreditierung des Doktoratsstudiums hat „implizite“ zur Folge, dass an der DPU alle Voraussetzungen für ein Habilitationsrecht erfüllt sind. „Insofern tritt mit der Akkreditierung des Doktoratsstudiums auch die Habilitationsordnung in Kraft“, so das AQ-Austria-Gutachten.
Außerdem wurden folgende Studiengänge zur Akkreditierung geführt:
2020 – Das Board der AQ Austria hat in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2020 über den Antrag der Danube Private University auf Änderung des akkreditierten Masterstudiengangs „Humanmedizin“ (6 Semester, 180 ECTS-Anrechnungspunkte, Doctor medicinae universae, abgekürzt Dr. med. univ., Organisationsform Vollzeit, Orte der Durchführung Krems-Stein in Kooperation mit dem klinischen Kooperationspartner der Klinikum Wels-Grieskirchen GmbH in Wels-Grieskirchen) beraten. Geändert wurde der Ort der Durchführung des Masterstudiengangs durch Hinzufügung weiterer Kooperationspartner*innen. So soll in Zukunft neben den bisherigen Kooperationspartner*innen der Studiengang auch in klinischer Kooperation mit den Kliniken der KRAGES (Burgenland) und der SLK Lungenklinik Löwenstein (Deutschland) durchgeführt werden. Das Board der AQ Austria hat beschlossen, dem Antrag auf Änderung stattzugeben.
2024 – Das Board der AQ Austria hat dem Antrag auf Akkreditierung des Masterstudiengangs Humanmedizin (6 Semester, 180 ECTS-Anrechnungspunkte, Doctor medicinae universae, abgekürzt Dr. med. univ., Organisationsform Vollzeit) mit Wiener Neustadt als Ort der Durchführung, in Kooperation mit den klinischen Kooperationspartnern Wiener Neustadt, Neunkirchen und Hochegg stattgegeben.