Ethikkommission

Ethikkommissionen sind im Bereich der Krankenanstalten durch die bundesgesetzliche Regelung in § 8c Kranken- und Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG) vorgesehen. In § 30 Universitätsgesetz 2002 (UG) wird diese Verpflichtung für die Medizinischen Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, übernommen.

Darüber hinaus haben auch andere öffentliche Universitäten und Privatuniversitäten Ethikkommissionen oder Ethikbeiräte eingerichtet, da die Frage der ethischen Verträglichkeit sowie der berufsrechtlichen Verantwortung von bestimmten Studien und Forschungen in der heutigen Zeit einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Dabei erfolgt auch die Beachtung der ethischen Grundsätze der Europäischen Charta für Forschende und anderer internationaler Standards. Das Aufgabengebiet und die Zusammensetzung der Kommission werden autonom in der Geschäftsordnung geregelt und spiegeln ihre Forschungsausrichtung wider.

Von Ethikkommissionen zu unterscheiden sind Einrichtungen an einigen Universitäten, an denen eine Unterstützung der Studierenden und Wissenschaftler*innen zu Fragen im Zusammenhang mit Forschungsethik und Forschungsintegrität angeboten wird. In der Regel erfolgt jedoch keine Prüfung von Forschungsvorhaben.

Für die Zwecke der unter den Aufgaben der Kommission genannten Punkte führte die DPU eine freiwillige Kommission für wissenschaftliche Integrität und Ethik (Ethikkommission oder EK) ein.

Univ.-Prof. Mag. Dr. PhDr. Wilhelm Frank, MLS
Direktor Zentrum Gesundheitssystemwissenschaften