Bewerbung

Grundsätzlich müssen die Studierenden die Zulassungsbedingungen analog §§ 63 und 64 des Universitätsgesetzes (UG 2002) erfüllen, insbesondere also die „allgemeine Universitätsreife“, ein österreichisches oder „Europäisches Reifeprüfungszeugnis“ oder einen „gleichwertigen Abschluss“ (z. B. Abitur, International Baccalaureate) nachweisen, darüber hinaus auch die „besondere Universitätsreife“ im Sinne des § 65 UG für das gewählte Studium.

Es wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dessen Mittelpunkt nicht die Note des Reifezeugnisses steht, sondern ein „Matura-plus-Konzept“. Ziel dieses Aufnahmeverfahrens ist es, begabte und motivierte Bewerber*innen zu finden, von denen erwartet werden kann, dass sie selbstständig wissenschaftliches Denken erlernen wollen, bei denen eine ethische Motivation für den ärztlichen Beruf verankert ist und die bereit und in der Lage sind, sich einer berufsqualifizierenden Ausbildung zu unterziehen, Ideenfähigkeit und Gestaltungswillen zu entwickeln. Ausländische Studienbewerber*innen, zum Beispiel aus der EU, aber auch aus anderen Ländern der Welt, haben unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und bei Erfüllung der ENIC-NARIC-Bedingungen Chancengleichheit. Das Aufnahmeverfahren wird nach dem Prinzip einer objektivierten, evidenzbasierten Auswahl in mehreren Stufen durchgeführt.

Zulassungsverfahren

1. Bewerbungsunterlagen

Mit der postalischen Übermittlung der Bewerbungsunterlagen, erfolgt die Prüfung der Formalitäten analog §§ 63/64 UG 2002 und der Motivation zum Zahnmedizinstudium:

  • Bewerbungsantrag
  • Lebenslauf mit Passfoto
  • Motivationsschreiben (DIN-A4-Seite)
  • beglaubigte Kopie des für ein Zahnmedizinstudium erforderlichen Reifezeugnisses*
  • Bescheinigungen über jeweils zweiwöchige Praktika in einer Zahnarztpraxis und in einem Dentallabor
  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie der E-Card (sofern Hauptwohnsitz in Österreich)

* Wurde zum Zeitpunkt der Bewerbung das für ein Zahnmedizinstudium erforderliche Reifezeugnis noch nicht erlangt, so ist sein Nachweis schnellstmöglich nachzureichen. In diesem Fall ist vorab das Zeugnis der letzten Schulstufe zu übersenden.

2. Aufnahmeverfahren

Nach positiver Begutachtung der Bewerbungsunterlagen, erfolgt die Einladung zu einem Aufnahmetest (schriftlichem Single-Choice-Test und persönlichem Einzelinterview) an der DPU.

Allgemeine Hochschulreife / Besondere Hochschulreife:

Bewerber*innen, die nach der 8. Klasse bis zur Reifeprüfung nicht mindestens vier Wochenstunden naturwissenschaftliche Fächer (entweder/oder: Biologie, Chemie und Physik) an einer höheren Schule nachweisen können, müssen zur Erfüllung der für das Diplomstudium Zahnmedizin zur/zum Dr.*in med. dent. erforderlichen Besonderen Hochschulreife, einen naturwissenschaftlichen Vorkurs mit einer fachbezogenen Prüfung vor Studienbeginn an der DPU erfolgreich abschließen.

Latein

Falls kein „Latinum“ oder „Latein“ an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Jahren Unterricht und für mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden kann, wird von der/dem Studierenden gefordert, vor Studienbeginn erfolgreich an einem „Lateinkurs“ teilzunehmen. Es ist möglich, diesen, exklusiv für Studienbewerber*innen der DPU durch die Volkshochschule Krems organisiert, auf dem Campus der DPU zu absolvieren.

3. Studienplatzvergabe

Nach erfolgtem Aufnahmeverfahren nimmt eine Kommission, den Ergebnissen entsprechend, eine Reihung der Kandidat*innen vor, die zum Studium zugelassen werden. In jedem Studienjahr startet jeweils zum Sommer- und Wintersemester eine Studiengruppe mit rund 48 Studierenden.